Erbschaft- und Schenkungssteuer?
Erbschaftsteuer:
Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird grundsätzlich auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft erhoben. Dazu gehören unter anderem:
- Bargeld und Bankguthaben
- Immobilien und Grundstücke
- Unternehmensanteile
- Wertpapiere und Investitionen
- Kunstwerke, Schmuck und andere Wertgegenstände
- Forderungen gegen Dritte
- Lebensversicherungen, wenn sie nicht ausdrücklich vom Erben bezahlt wurden
Schenkungssteuer:
Die Schenkungssteuer betrifft die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten und beinhaltet ähnliche Vermögensarten wie die Erbschaftsteuer. Unter die Schenkungssteuer fallen also:
- Geldgeschenke
- Immobilien
- Anteile an Unternehmen
- Wertgegenstände wie Kunst oder Schmuck
- Sonstige Übertragungen von Vermögen, die ohne entsprechende Gegenleistung erfolgen
Freibeträge und Steuerklassen
Beide Steuerarten berücksichtigen verschiedene Freibeträge und Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker/Erblaser und Beschenktem/Erben richten. Dadurch kann die tatsächliche Steuerlast variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Formen des Vermögens und bestimmte Empfänger unter Umständen ganz oder teilweise von der Erbschaft- oder Schenkungssteuer befreit sein können, zum Beispiel bei Unternehmensnachfolgen unter bestimmten Bedingungen.