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Erbschaft- und Schenkungssteuer?

Erbschaftsteuer:

Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird grundsätzlich auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft erhoben. Dazu gehören unter anderem:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Immobilien und Grundstücke
  • Unternehmensanteile
  • Wertpapiere und Investitionen
  • Kunstwerke, Schmuck und andere Wertgegenstände
  • Forderungen gegen Dritte
  • Lebensversicherungen, wenn sie nicht ausdrücklich vom Erben bezahlt wurden

Schenkungssteuer:

Die Schenkungssteuer betrifft die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten und beinhaltet ähnliche Vermögensarten wie die Erbschaftsteuer. Unter die Schenkungssteuer fallen also:

  • Geldgeschenke
  • Immobilien
  • Anteile an Unternehmen
  • Wertgegenstände wie Kunst oder Schmuck
  • Sonstige Übertragungen von Vermögen, die ohne entsprechende Gegenleistung erfolgen

Freibeträge und Steuerklassen

Beide Steuerarten berücksichtigen verschiedene Freibeträge und Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker/Erblaser und Beschenktem/Erben richten. Dadurch kann die tatsächliche Steuerlast variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Formen des Vermögens und bestimmte Empfänger unter Umständen ganz oder teilweise von der Erbschaft- oder Schenkungssteuer befreit sein können, zum Beispiel bei Unternehmensnachfolgen unter bestimmten Bedingungen.

Erbschaftsteuer-Rechner

Steuerklasse

Immobilienvermögen

Sonstiges Vermögen

Berechnungsergebnis

Immobilienvermögen
0 €
Steuerpflichtiges Immobilienvermögen
0 €
Sonstiges Vermögen
0 €
Gesamtes Erbe
0 €
Persönlicher Freibetrag
0 €
Steuerpflichtiges Erbe
0 €
Steuerklasse
-
Steuersatz
0%
Zu zahlende Steuer
0 €